GUTACHTEN LAND

weingut

Obst- und Weingut am Bodensee, Gutachterliche Stellungnahme zur Bewertung des Eingriffs in das Landschaftsbild 2009

Aus dem Gutachten: „Bei der Bewertung des Landschaftsbildes sind die a) Morphologie der Naturlandschaft, b) Strukturen der historischen Kulturlandschaft, c) Erscheinungsbild und Struktur der zeitgenössischen Landschaft zu berücksichtigen. Das Vorhaben stellt einen Eingriff dar, der jedoch im Kontext der historischen Kulturlandschaft und der zeitgenössischen Landschaft nicht als das Landschaftsbild verunstaltend bezeichnet werden kann. Da die Privilegierung notwendigerweise landschaftliche Veränderungen zulässt, kann eine naturschutzfachliche Bewertung diesen Umstand nicht außer Acht lassen, indem ein vermeintlich ‚natürlicher’ Zustand der Landschaft als ausschließliche Bewertungsgrundlage herangezogen wird. Die Anlage von Höfen und Nebengebäuden vor allem landwirtschaftlicher Nutzung auf oder am Rande von Kuppen ist in der Region als landschaftstypisch anzusehen. Die Sicherung und Entwicklung der Obst- und Weingüter liegt nach den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung in der Region sowohl für den Bereich Wirtschaft, und ausdrücklich ebenso für den Bereich Landschaftspflege, im besonderen öffentlichen Interesse. Dieser für die Region – nicht spannungsfreie – zentrale öffentliche Belang ist zu berücksichtigen. (…) Der Eingriff ist minimier- und ausgleichbar. Es wird empfohlen, in einem integrierten Abstimmungsprozess zwischen Bauherren, Landratsamt und Verbänden unter Hinzuziehung ausgewiesenen, architektonischen Sachverstands das Vorhaben zu einem landschaftsgerechten und die Landschaft bereichernden Projekt weiter zu entwickeln.“