GUTACHTEN SOLAR

Dachlandschaften im Denkmalschutz und Freiflächenanlagen in der Kulturlandschaft

Der Denkmalschutz hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Vereinbarkeit von Dach-Solaranlagen zur Stromerzeugung (Photovoltaik) mit Denkmälern, Denkmalensembles und Denkmalumgebungen befasst.

PV-Anlagen unterscheiden sich durch ihre Großflächigkeit, serielle Herstellung, Modulgröße sowie ihrer glatten, spiegelnden und glänzenden Oberflächen und Innenstrukturen von den „Oberflächenstrukturen, der Farbigkeit und dem Alterungsverhalten traditioneller Deckungsmaterialien“, so dass sie wegen „ihrer fremden, spiegelnden und materiellen Beschaffenheit und Farbe als Fremdkörper“ wahrgenommen werden. (VDL 2010)

Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderung zur Wende der Energieproduktion und der Erkenntnis, dass sowohl durch konventionelle Energieformen wie den beginnenden Klimawandel Denkmäler global ebenfalls erheblich betroffen sind, hat sich der Denkmalschutz zuletzt gegenüber der Solarnutzung geöffnet und kommt zu dem Schluss: „Auch die Installation von Solaranlagen kann zu einer zeitgemäßen Nutzung von Baudenkmälern gehören (…) sich Denkmalschutz und Solarenergie gegenseitig nicht ausschließen.“ (BLfD 2012)

Ziel ist zunehmend eine architektonische Gestaltung einer Solaranlage. „Umgebungsschutz bezeichnet den Anspruch eines Denkmals auf eine angemessene positive Gestalt seiner Umgebung.“ (Eidloth et al. 2013, 407). Für eine solche positive Gestalt liegen baukulturelle Gestaltungsregeln vor (vgl. ROB 2008, X), die die Zielsetzungen der Denkmalpflege ergänzen und konkretisieren:

  • Gestaltung anhand von Proportionsregeln
  • Gestaltung durch Einfügung
  • Gestaltung durch Formklarheit

Diese konkreteren Gestaltungsziele sind zugleich an die technische und  wirtschaftliche Verfügbarkeit entsprechender Solarmodule und Befestigungssysteme gebunden.

Unsere Gutachten entwerfen auf der Grundlage einer denkmalfachlichen und städtebaulichen Analyse gebäude- und kontextspezifische Anordnungen für Solaranlagen (PV, Solarthermie) mit dem Ziel, im Rahmen der wirtschaftlichen und energetischen Zielsetzungen eine denkmalrechtliche Erlaubnis bzw. Genehmigung zu erwirken.

Referenz

Photovoltaikanlage Westscheune Herrmannsdorf. Gutachten zu Auswirkungen auf Denkmäler und Gestaltungskonzept. 2020, Genehmigung und Errichtung 2021.